AGB (B2B)
Stand: 20. August 2026
ADA Coaching, Seerenstrasse 17, 8187 Weiach, Schweiz
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1. Geltungsbereich und Kundschaft
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen ADA Coaching (nachfolgend «ADA») und ihren Kundinnen und Kunden für Beratung, Workshops, Trainings, Coachings, Audits, Entwicklungsprogramme und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Die AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen, öffentliche Einrichtungen sowie natürliche Personen, die im Rahmen ihrer selbständigen oder beruflichen Tätigkeit handeln (B2B). Verträge mit Konsumentinnen oder Konsumenten kommen nur zustande, wenn ADA dies vorab ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn ADA sie schriftlich anerkennt. Einzelvertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor, soweit sie einzelne Punkte abweichend regeln.
2. Angebot, Vertragsschluss und Änderungen
Angebote von ADA sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, und gelten während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ADA oder durch die beidseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande.
Die Buchung eines kostenlosen Strategiegesprächs begründet noch keinen Vertrag über kostenpflichtige Leistungen. Eine Buchung über ein Terminbuchungssystem ist erst verbindlich, wenn ADA sie bestätigt oder die vereinbarte Leistung erbringt.
Änderungen von Umfang, Ziel, Termin, Teilnehmendenzahl oder Durchführungsort bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Zusätzlicher Aufwand und Drittleistungen werden nach vorheriger Zustimmung der Kundschaft zusätzlich verrechnet.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
Leistungsumfang, Ziele, Termine, Durchführungsform, Vergütung und allfällige Reisekosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
ADA erbringt die Leistungen fachgerecht nach bestem Wissen und Gewissen. Beratung, Coaching und Training sind Dienst- und Entwicklungsleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet oder garantiert. Entscheidungen und die Umsetzung von Empfehlungen liegen in der alleinigen Verantwortung der Kundschaft.
Die Kundschaft stellt ADA rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Räume, technischen Zugänge und Entscheidungen zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung können nach vorheriger Information separat verrechnet oder zu einer Terminverschiebung führen.
ADA erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Versicherungs-, medizinische oder psychotherapeutische Beratung. Solche Fragestellungen sind bei den dafür qualifizierten Fachpersonen abzuklären.
4. Termine, Verschiebung und Absage
Für einzelne bestätigte Gespräche oder Coachings ist eine kostenfreie Verschiebung bis zwei Arbeitstage vor dem Termin möglich. Danach kann ADA den vereinbarten Aufwand bis zu 100 % verrechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Für bestätigte Workshops, Audits, Excellence Days, Sprints und vergleichbare Einsätze gilt, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist:
- bis 20 Arbeitstage vor Beginn: keine Stornogebühr; bereits angefallene, nicht rückerstattbare Dritt- und Reisekosten bleiben geschuldet;
- 10 bis 19 Arbeitstage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung sowie nicht rückerstattbare Dritt- und Reisekosten;
- weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung sowie nicht rückerstattbare Dritt- und Reisekosten.
ADA kann einen Termin aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen, verschieben. ADA bietet innert angemessener Frist einen Ersatztermin an. Ist dies nicht möglich, erstattet ADA bereits für die ausgefallene Leistung bezahlte Vergütung zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von Ziffer 9.
5. Vergütung, Auslagen und Zahlungsverzug
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Reisezeit, Reisekosten, Unterkunft, Material- und Drittleistungen werden nur verrechnet, wenn dies im Angebot vereinbart oder vorab freigegeben wurde.
Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes steht. Bei Zahlungsverzug darf ADA die weitere Leistungserbringung nach schriftlicher Mahnung aussetzen und den gesetzlichen Verzugszins sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen.
Die Kundschaft darf Gegenforderungen nur verrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von ADA schriftlich anerkannt sind.
6. Vertraulichkeit und Schutz von Informationen
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, organisatorischen, persönlichen und technischen Informationen der anderen Partei vertraulich. Sie verwenden solche Informationen ausschliesslich zur Durchführung des Vertrags und machen sie nur Mitarbeitenden, beigezogenen Fachpersonen oder Auftragsbearbeitern zugänglich, die sie hierfür benötigen und einer gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtung unterstehen.
Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, bereits rechtmässig bekannt waren oder aufgrund zwingenden Rechts bzw. einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorher.
Diese vertragliche Vertraulichkeit gilt während der Vertragsdauer und für drei Jahre danach. Gesetzliche oder ausdrücklich schriftlich vereinbarte weitergehende Geheimhaltungspflichten bleiben vorbehalten. ADA bezeichnet dies nicht als gesetzliches Berufsgeheimnis, soweit kein solches besteht.
Die Kundschaft ist verantwortlich, nur Informationen und Personendaten zu übermitteln, zu deren Weitergabe sie berechtigt ist. Besonders schützenswerte Personendaten sowie vertrauliche Daten Dritter sind nur zu übermitteln, wenn sie für den konkreten Auftrag notwendig und dafür erforderliche Berechtigungen vorhanden sind.
7. Datenschutz, Aufbewahrung und Löschung
ADA bearbeitet Personendaten nach der separaten Datenschutzerklärung. Diese erläutert Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Auslandsbezüge, Rechte und technische Massnahmen.
Die folgenden Fristen bilden die operative Grundregel:
- unverbindliche Anfragen und Vorqualifizierungen ohne Vertrag: 12 Monate ab dem letzten Kontakt;
- Termin-, Kommunikations- und Buchungsdaten: 12 Monate nach dem vereinbarten Termin;
- auftragsbezogene Arbeits- und Coachingnotizen: 3 Jahre nach Abschluss des Auftrags;
- Vertrags-, Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen: während der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer, regelmässig 10 Jahre;
- Marketingdaten: bis zum Widerruf der Einwilligung; ein minimaler Sperrvermerk darf danach nur so lange aufbewahrt werden, wie dies zur Beachtung des Widerrufs erforderlich ist.
Nach Ablauf der anwendbaren Frist werden Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, keine laufende Forderung oder kein konkretes überwiegendes Beweisinteresse entgegensteht. Sicherungskopien werden nicht separat durchsucht, sondern im Rahmen des regulären, dokumentierten Backup-Zyklus überschrieben beziehungsweise gelöscht.
Bei einer Bearbeitung durch Hosting-, Kalender-, Formular-, CRM-, E-Mail-, Analyse- oder IT-Dienstleister bleibt ADA verantwortlich. ADA setzt solche Dienstleister nur mit den erforderlichen vertraglichen, organisatorischen und technischen Schutzmassnahmen ein. Auslandsübermittlungen erfolgen nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Aufzeichnung von Gesprächen oder Trainings erfolgt nur mit einer vorherigen, klaren Zustimmung aller betroffenen Teilnehmenden.
8. Rechte an Arbeitsergebnissen
Vorbestehende Rechte, Methoden, Modelle, Vorlagen, Konzepte, Präsentationen und Unterlagen von ADA bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von ADA. Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundschaft ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den konkret überlassenen Arbeitsergebnissen für eigene interne Geschäftszwecke.
Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Vermietung, Unterlizenzierung oder Nutzung für Trainings Dritter ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ADA nicht erlaubt. Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
9. Haftung
ADA haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ADA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, sind indirekte Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Betriebsunterbruch, Verlust erwarteter Einsparungen, Reputationsschäden sowie Datenverlust ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von ADA aus und im Zusammenhang mit einem Auftrag ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die für diesen Auftrag effektiv bezahlte Vergütung beschränkt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, sowie nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden darf.
10. Beizug Dritter, höhere Gewalt und Störung
ADA darf zur Leistungserbringung geeignete Hilfspersonen und Unterauftragnehmende beiziehen und bleibt für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion verantwortlich. Vertrags- und Datenschutzpflichten sind angemessen weiterzugeben.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, Krankheit, Ausfällen von Transport, Strom, Telekommunikation oder IT-Infrastruktur, Cyberangriffen, Krieg, behördlichen Anordnungen oder Arbeitskämpfen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Störung mehr als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags schriftlich kündigen; bereits erbrachte Leistungen und unabwendbare Kosten bleiben geschuldet.
11. Referenznennung und Kommunikation
ADA darf den Namen, das Logo, Aussagen, Testimonials oder Ergebnisse der Kundschaft nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung veröffentlichen. Die Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden; bereits veröffentlichte Printmaterialien müssen nicht zurückgerufen werden.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. ADA kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen; für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit B2B-Kundschaft ist – soweit zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorsieht – der Sitz von ADA Coaching in Weiach, Schweiz.